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5 Tipps, um vor Jahreswechsel noch Steuern zu sparen

Ob angestellt oder selbstständig – jetzt haben Sie noch Gelegenheit, Ihre Steuerlast für 2017 zu senken.
 5 Tipps, um vor Jahreswechsel noch Steuern zu sparen
Bei der Steuererklärung lässt sich einiges herausholen.

Sollten Sie sich noch keine Gedanken um ihre nächste Steuererklärung gemacht haben, dann sollten Sie dies noch rasch vor dem Jahreswechsel tun. Denn jetzt ist noch Zeit, etwas Einsparungspotenzial herauszuholen – ganz egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

1. Werbungskosten geltend machen

Als Angestellter können Sie zum Beispiel Computer, Handy oder Laptop steuerlich geltend machen, vorausgesetzt Sie nutzen die Geräte auch beruflich. Schaffen Sie ein neues Gerät, das Sie ohnehin brauchen, noch heuer an, kommen Sie früher zu Ihrem Steuervorteil. Wobei bei Computern davon ausgegangen wird, dass sie drei Jahre genutzt werden und Sie die Kosten somit auch aufgeteilt auf drei Jahre abschreiben müssen. Außerdem sind 40 Prozent für private Nutzung abzuziehen.

2. Ziehen Sie Anschaffungen vor

Besonders lohnt sich das Vorziehen von Anschaffungen, wenn Sie selbstständig sind. Ausgaben unter 400 Euro können Sie noch heuer zur Gänze absetzbar. Größere Anschaffungen müssen hingegen über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben werden, hier gilt die AfA (Absetzung für Abnutzung). Doch auch hier können Sie einen Teil noch heuer geltend machen, wenn Sie die Anschaffung vor Jahresende tätigen. Dasselbe gilt übrigens für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Auch hier können solche, die Sie noch heuer durchführen lassen, in der Steuererklärung 2017 berücksichtigt werden.

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3. Setzen Sie Spenden von der Steuer ab

Denken Sie daran, dass Spenden steuerlich absetzbar sind. Allerdings muss es sich um eine anerkannte Organisation handeln, die auf der Liste der begünstigten Einrichtungen zu finden ist. Die bekannten karitativen Organisationen sowie auch Forschungseinrichtungen sind aber so gut wie alle darunter.

4. Denken Sie ein paar Jahre zurück

Überlegen Sie als Unselbstständiger außerdem, ob Sie in den vergangenen Jahren immer eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben. Denn solche können bis zu fünf Jahre im Nachhinein eingereicht werden. Sollte also Ihre Veranlagung vom Jahr 2012 noch offen sein, dann erledigen Sie diese noch rasch. Zumindest eine kleine Steuergutschrift geht sich fast immer aus.

5. Erinnern Sie Ihren Chef ans Weihnachtsgeschenk

Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind bis zu einem Wert von 186 Euro im Jahr steuerfrei. Vielleicht gelingt es Ihnen also, Ihren Chef noch rasch an ein nettes Weihnachtsgeschenk zu erinnern. Schließlich profitiert auch er davon: Ein brauchbares Geschenk sorgt nicht nur für motivierte Mitarbeiter, sondern drückt beim Arbeitgeber den zu versteuernden Gewinn.

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von Daniela Stefan 01.12.2017
Foto: Lisa S. / Shutterstock.com
Fotos:colourbox.com
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